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Steuern · Termine

Steuerfristen 2026: Abgabe, Einspruch, Verjährung

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Wer abgeben muss, hat bis zum 31. Juli 2026 Zeit für das Jahr 2025. Freiwillige Erklärungen dürfen vier Jahre zurück, Einsprüche einen Monat. Alle Fristen, die 2026 zählen.

Kurz gesagt

  • Pflichtabgabe für 2025: 31. Juli 2026, mit Steuerberater 1. März 2027.
  • Freiwillige Abgabe für 2022: bis 31. Dezember 2026.
  • Einspruch gegen den Bescheid: ein Monat nach Bekanntgabe, das sind drei Tage nach Postaufgabe.
  • Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der Steuer, mindestens 25 Euro je Monat.

Abgabefristen

Für das Steuerjahr 2025 endet die Pflichtfrist am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit, weil der 28. Februar ein Sonntag ist. Für Landwirte gelten abweichende Fristen. Wer die Frist nicht halten kann, beantragt vor Ablauf schriftlich eine Verlängerung mit Begründung; das Finanzamt gewährt sie meist, wenn es nicht schon gemahnt hat.

Freiwillige Erklärungen

Wer nicht verpflichtet ist, hat vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2022 muss bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingehen, für 2023 bis Ende 2027, für 2024 bis Ende 2028. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absenden; bei ELSTER zählt die Übermittlungsbestätigung.

Verspätungszuschlag

Wird eine Pflichtabgabe versäumt, setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro, maximal 25.000 Euro. Bei einer Erstattung kann das Finanzamt darauf verzichten, muss es aber nicht. Wer zwei Jahre nichts abgibt, bekommt einen Schätzbescheid, der fast immer zu hoch liegt.

Einspruch

Nach dem Bescheid hast du einen Monat für den Einspruch. Die Frist beginnt drei Tage nach Aufgabe zur Post beziehungsweise nach Bereitstellung im ELSTER-Postfach. Ein Einspruch kostet nichts, braucht keine Begründung im ersten Schritt und stoppt nicht die Zahlungspflicht; dafür beantragst du zusätzlich Aussetzung der Vollziehung. Vergessene Belege kannst du im Einspruch nachreichen. Nach Ablauf der Frist bleibt nur die schlichte Änderung bei offensichtlichen Fehlern oder ein Antrag auf Berichtigung.

Weitere Termine im Jahr

Bis 15. Dezember: Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn du Depots bei mehreren Instituten hast. Bis 31. Dezember: Freistellungsaufträge für das Folgejahr anpassen, Handwerkerrechnungen bezahlen, die noch ins laufende Jahr fallen sollen, Spenden überweisen, Sonderzahlungen in Riester oder Rürup leisten. Vorauszahlungen für Selbstständige: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Grundsteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.

Aufbewahrung

Privatpersonen müssen Belege nur bis zur Bestandskraft des Bescheids aufbewahren, also einen Monat nach Bescheid. Handwerkerrechnungen zwei Jahre, Belege für Kapitalerträge und Immobilien deutlich länger, weil sie beim späteren Verkauf gebraucht werden. Wer über 500.000 Euro Kapitaleinkünfte im Jahr hat, muss Unterlagen sechs Jahre aufheben.

Häufige Fragen

Gilt die Frist auch für ELSTER-Nutzer?

Ja, die Frist ist unabhängig vom Weg. ELSTER zeigt aber sofort die Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.

Kann ich einen Bescheid nach der Einspruchsfrist noch ändern?

Nur in Ausnahmen: bei offenbaren Unrichtigkeiten, neuen Tatsachen ohne grobes Verschulden oder wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Was passiert, wenn ich Steuern nachzahlen muss?

Der Betrag ist einen Monat nach Bescheid fällig. Danach fallen Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat an. Ratenzahlung oder Stundung sind auf Antrag möglich.