Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro macht kleine Depots steuerfrei. Wie du ihn nutzt, was die Vorabpauschale ist und wann sich die Anlage in der Steuererklärung lohnt.
Kurz gesagt
- Abgeltungsteuer 25 Prozent plus Soli, mit Kirche knapp 28 Prozent, direkt von der Bank abgeführt.
- Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Person, 2.000 für Paare, per Freistellungsauftrag auf Banken verteilen.
- Aktien-ETF genießen 30 Prozent Teilfreistellung, thesaurierende Fonds zahlen eine kleine Vorabpauschale.
- Grenzsteuersatz unter 25 Prozent? Dann Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen.
Wie die Abgeltungsteuer funktioniert
Seit 2009 werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern pauschal mit 25 Prozent besteuert, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, also 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer rund 28 Prozent. Die Bank führt die Steuer direkt ab, im Bescheid taucht sie nicht mehr auf. Das gilt für Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale bei Fonds.
Der Sparer-Pauschbetrag
Die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr sind steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Damit die Bank ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Hast du mehrere Banken, teilst du den Betrag auf, zum Beispiel 700 Euro fürs Depot und 300 fürs Tagesgeld. Nicht genutzte Beträge kannst du über die Steuererklärung nachholen. Bei 2,5 Prozent Tagesgeldzins sind 40.000 Euro steuerfrei, bei einem Depot mit zwei Prozent Ausschüttung 50.000 Euro.
Fonds und ETF
Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil genießen eine Teilfreistellung von 30 Prozent: Nur 70 Prozent der Erträge werden besteuert, effektiv also rund 18,5 Prozent. Thesaurierende Fonds zahlen jährlich eine Vorabpauschale, die sich aus dem Basiszins der Bundesbank berechnet, für 2026 rund 2,5 Prozent des Fondswerts zu Jahresbeginn mal 70 Prozent, davon dann 30 Prozent freigestellt. Die Bank bucht sie Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab, beim späteren Verkauf wird sie angerechnet.
Verluste verrechnen
Kursverluste aus Aktien dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, andere Verluste mit allen Kapitalerträgen. Die Bank führt Verlusttöpfe, die ins nächste Jahr wandern. Hast du Depots bei mehreren Banken, holst du dir bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und verrechnest in der Steuererklärung.
Die Günstigerprüfung
Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, etwa bei Rentnern, Studierenden oder Teilzeitkräften, beantragst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann mit deinem Tarif und erstattet die Differenz. Umgekehrt bleibt es bei 25 Prozent, wenn dein Satz höher ist; die Abgeltungsteuer ist damit ein Vorteil für Gutverdiener.
Altbestände und Gold
Aktien und Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf weiter steuerfrei, bei Fonds bis zu einem Gewinn von 100.000 Euro seit 2018. Physisches Gold ist nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, weil es kein Kapitalertrag, sondern ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Dasselbe gilt für Gold-ETC mit Auslieferungsanspruch, nicht aber für Goldfonds ohne physische Hinterlegung.
Zum Ausprobieren
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Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Nicht, wenn die Bank die Steuer abgeführt hat und du keine Günstigerprüfung willst. Pflicht ist die Anlage KAP bei ausländischen Depots ohne Steuerabzug und bei Kirchensteuerpflicht ohne Datenübermittlung.
Was ist die Vorabpauschale genau?
Eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, damit sie gegenüber ausschüttenden nicht bevorzugt sind. Sie ist klein, wird beim Verkauf angerechnet und entfällt in Jahren mit Kursverlust.
Sind Kryptowährungen Kapitalerträge?
Nein, sie gelten wie Gold als privates Veräußerungsgeschäft: steuerfrei nach einem Jahr, davor mit dem persönlichen Satz ab 1.000 Euro Gewinn.
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