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Privathaftpflicht: Die Pflicht, die keine ist

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Wer einen Schaden verursacht, haftet mit dem gesamten Vermögen, unbegrenzt und lebenslang. Die Privathaftpflicht deckt das für unter 60 Euro im Jahr. Welche Deckungssumme, welche Klauseln und wer mitversichert ist.

Kurz gesagt

  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 50 Millionen kosten kaum mehr.
  • Forderungsausfall, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, deliktunfähige Kinder, Mietsachschäden gehören hinein.
  • Familien: Partner und Kinder in Ausbildung sind mitversichert, auch volljährige, solange sie in Ausbildung sind.
  • Kosten 40 bis 90 Euro im Jahr, alle drei Jahre vergleichen.

Warum sie existenziell ist

Nach Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch haftest du für Schäden, die du anderen fahrlässig zufügst, ohne Obergrenze. Ein Radfahrer, der einen Fußgänger anfährt, der danach ein Leben lang Pflege braucht, schuldet Millionen. Ein Rotweinglas auf dem Teppich des Vermieters kostet 2.000 Euro. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, auch vor Gericht. Sie ist die einzige Versicherung, die jeder Mensch braucht, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Die Deckungssumme

Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Tarife mit 50 Millionen kosten oft nur wenige Euro mehr. Alte Verträge mit 3 Millionen sollten ersetzt werden. Bei Vermögensschäden, etwa einem falschen Rat, der Geld kostet, sind manche Tarife auf 100.000 Euro begrenzt; besser sind Tarife, die alles pauschal decken.

Die Klauseln

Forderungsausfalldeckung: Zahlt, wenn dir jemand einen Schaden zufügt, der keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Schlüsselverlust für fremde Schlüssel inklusive Schließanlage. Gefälligkeitsschäden beim Umzugshelfen. Deliktunfähige Kinder unter sieben, für die die Eltern gesetzlich nicht haften, deren Schaden aber Nachbarn trotzdem ersetzt haben wollen. Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung, an Hotelzimmern und Ferienwohnungen. Ehrenamt, Tierhüten fremder Hunde, kleine Drohnen, Photovoltaik auf dem Dach, Internetnutzung. Auslandsschutz weltweit unbefristet innerhalb Europas, mindestens fünf Jahre außerhalb.

Wer mitversichert ist

Ehe- und Lebenspartner im selben Haushalt, minderjährige Kinder, volljährige Kinder in Schule, Ausbildung oder Erststudium, auch wenn sie ausgezogen sind. Nach dem Studium brauchen sie einen eigenen Vertrag; das vergessen viele, und die erste Party ohne Schutz kann teuer werden. Singles zahlen 40 bis 60 Euro im Jahr, Familien 60 bis 90.

Was nicht versichert ist

Schäden an eigenem Eigentum, Vorsatz, Schäden mit Kraftfahrzeugen (dafür die Kfz-Haftpflicht), Hunde und Pferde (eigene Tierhalterhaftpflicht, in einigen Bundesländern Pflicht), berufliche Tätigkeit (Berufshaftpflicht), Bauherrenrisiken über einer Bausumme, Jagd, Wassersport mit Motor. Und Schäden, die Familienmitglieder untereinander verursachen, außer bei Personenschäden in guten Tarifen.

Der Wechsel

Alte Verträge sind oft schlechter und teurer als neue. Vergleiche alle drei Jahre, kündige mit drei Monaten Frist zum Ablauf oder nach einer Beitragserhöhung außerordentlich. Der neue Vertrag sollte nahtlos anschließen, eine Lücke von einem Tag reicht für einen ungedeckten Schaden.

Häufige Fragen

Brauche ich die Haftpflicht auch als Student?

Ja, aber im Erststudium bist du über die Eltern versichert. Nach dem Bachelor mit Berufseinstieg oder ab dem Zweitstudium nicht mehr.

Zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, nur bei Vorsatz nicht. Wer betrunken einen Schaden verursacht, ist in guten Tarifen trotzdem geschützt.

Deckt die Haftpflicht Schäden an geliehenen Sachen?

Nur mit Klausel für geliehene und gemietete Sachen, die in modernen Tarifen Standard ist. Alte Verträge schließen sie aus.