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Familie & Geld · Übergabe

Erbschaft: Freibeträge, Testament, Schenkung zu Lebzeiten

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In Deutschland werden jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt, oft ungeplant. Wie die gesetzliche Erbfolge greift, welche Freibeträge gelten, wie Schenkungen alle zehn Jahre Steuern sparen und warum ein Testament nicht nur für Reiche ist.

Kurz gesagt

  • Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 je Elternteil, Enkel 200.000, Geschwister und Nichten 20.000 Euro.
  • Gesetzliche Erbfolge: Ehepartner erbt neben Kindern die Hälfte, ohne Kinder drei Viertel; Erbengemeinschaften sind die Streitquelle Nummer eins.
  • Schenkung zu Lebzeiten: Freibeträge alle zehn Jahre neu, selbstgenutztes Familienheim an Ehepartner steuerfrei.
  • Testament handschriftlich mit Datum und Unterschrift genügt; Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören dazu.

Die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament erbt die Familie in Ordnungen: zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern. Der Ehepartner erbt daneben: neben Kindern ein Viertel plus ein weiteres Viertel aus dem Zugewinnausgleich, also die Hälfte; ohne Kinder neben den Eltern des Verstorbenen drei Viertel. Unverheiratete Partner erben nichts. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, in der niemand allein handeln kann; das Haus kann erst verkauft werden, wenn alle zustimmen, und genau daran zerbrechen Familien.

Die Freibeträge

Erbschaft- und Schenkungsteuer fallen erst über den Freibeträgen an: Ehepartner 500.000 Euro, jedes Kind 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro, Urenkel und Eltern 100.000 Euro, Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten und alle anderen 20.000 Euro. Darüber gilt Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent für Ehepartner, Kinder und Enkel, Steuerklasse II mit 15 bis 43 Prozent für Geschwister und Nichten, Steuerklasse III mit 30 bis 50 Prozent für alle anderen. Hausrat bis 41.000 Euro und Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder kommen dazu.

Schenken zu Lebzeiten

Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Wer mit 60 seinem Kind 400.000 Euro schenkt und mit 70 noch einmal, hat 800.000 Euro steuerfrei übertragen, plus 400.000 beim Tod. Ein Ehepaar verdoppelt das. Das selbst genutzte Familienheim geht zu Lebzeiten steuerfrei an den Ehepartner, im Erbfall auch an Kinder bis 200 Quadratmeter, wenn sie zehn Jahre darin wohnen. Nießbrauch erlaubt, das Haus zu verschenken und darin wohnen zu bleiben; der Nießbrauchwert mindert den Schenkungswert deutlich. Achtung: Pflichtteilsergänzungsansprüche laufen zehn Jahre ab Schenkung ab, und Sozialhilfe kann Schenkungen zehn Jahre lang zurückfordern.

Das Testament

Ein handschriftliches Testament, vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift, ist gültig. Es regelt, wer was bekommt, kann Vermächtnisse an Nichterben enthalten, einen Testamentsvollstrecker einsetzen und Erbengemeinschaften durch Teilungsanordnung entschärfen. Das Berliner Testament der Ehepartner setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben; steuerlich verschenkt es die Kinderfreibeträge beim ersten Todesfall, was mit Vermächtnissen an die Kinder korrigiert werden kann. Pflichtteil: Kinder, Ehepartner und Eltern haben Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld, auch wenn sie enterbt sind. Beim Amtsgericht hinterlegen kostet 75 Euro und stellt sicher, dass es gefunden wird.

Vollmacht und Verfügung

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person, bei Krankheit oder Demenz Bankgeschäfte, Verträge und Behördengänge zu erledigen; ohne sie bestellt das Gericht einen Betreuer, auch für Ehepartner. Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erlaubt, laufende Kosten zu zahlen, bevor der Erbschein da ist. Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen. Alle drei kosten nichts und gehören zu jedem Testament.

Der Erbfall in der Praxis

Banken sperren Konten bis zum Erbschein oder notariellen Testament; die Beantragung dauert Wochen. Innerhalb von drei Monaten muss das Finanzamt informiert werden. Nachlassverbindlichkeiten, Beerdigung und Erbschein sind abziehbar. Wer überschuldet erbt, schlägt innerhalb von sechs Wochen aus. Und: Ein Gespräch zu Lebzeiten verhindert mehr Streit als jedes Dokument.

Häufige Fragen

Muss ich eine Erbschaft anzeigen?

Ja, innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Banken und Notare melden ohnehin.

Was kostet ein Erbschein?

Nach dem Nachlasswert, bei 300.000 Euro rund 1.400 Euro inklusive eidesstattlicher Versicherung. Ein notarielles Testament ersetzt ihn oft.

Kann ich ein Kind enterben?

Ja, aber es behält den Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Entzug des Pflichtteils ist nur bei schweren Verfehlungen möglich.