Verheiratete können zwischen drei Kombinationen wählen. Die Jahressteuer bleibt gleich, die monatliche Verteilung und mögliche Nachzahlungen nicht. Welche Wahl wann passt, und was sich 2030 ändert.
Kurz gesagt
- IV/IV: beide zahlen wie Singles, fair und ohne Nachzahlung, aber ohne Splitting-Vorteil im Monat.
- III/V: der Besserverdienende zahlt wenig, der andere viel, oft Nachzahlung, Steuererklärung Pflicht.
- IV mit Faktor: Splitting-Vorteil wird monatlich fair verteilt, keine Überraschung im Bescheid.
- Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld hängen vom Netto ab, deshalb vor der Elternzeit die Klasse prüfen.
Drei Kombinationen, eine Jahressteuer
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden gemeinsam veranlagt. Die Steuerklassen steuern nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Am Ende des Jahres wird nach der Steuererklärung abgerechnet, und die Summe ist bei allen Kombinationen dieselbe. Was sich unterscheidet, ist die Verteilung über das Jahr, die Liquidität und die Frage, ob eine Nachzahlung droht.
IV/IV
Beide werden wie Ledige besteuert. Bei ähnlichen Einkommen ist das nah am Ergebnis, bei ungleichen Einkommen zahlt das Paar monatlich zu viel und bekommt es mit der Erklärung zurück. Vorteil: keine Nachzahlung, keine Pflicht zur Steuererklärung. Nachteil: Der Splitting-Vorteil kommt erst ein Jahr später.
III/V
Der Besserverdienende nimmt III und zahlt sehr wenig Lohnsteuer, der andere nimmt V und zahlt sehr viel. Monatlich hat das Paar mehr netto als in IV/IV, aber oft mehr, als ihm zusteht, deshalb ist die Steuererklärung Pflicht und die Nachzahlung häufig. Sinnvoll ist III/V nur, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttos verdient. Ein Nachteil, den viele übersehen: Der Partner in V hat ein niedriges Netto, und davon hängen Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld ab.
IV mit Faktor
Das Finanzamt berechnet aus beiden Gehältern den Splitting-Vorteil und verteilt ihn über einen Faktor auf beide Lohnsteuern. Beide zahlen monatlich das, was sie am Jahresende schulden. Keine Nachzahlung, faire Verteilung, aber Steuererklärung Pflicht und der Faktor gilt für zwei Jahre. Seit 2026 ist das Faktorverfahren der empfohlene Standard, ab 2030 ersetzt es III/V vollständig.
Vor der Elternzeit umstellen
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto der zwölf Monate vor der Geburt. Wer in Elternzeit geht, sollte spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz in Klasse III wechseln, sonst zählt die alte Klasse. Der andere Partner nimmt dann V und zahlt kurzfristig mehr, was die Erklärung zurückholt. Der Unterschied beim Elterngeld kann mehrere hundert Euro im Monat betragen.
Wie der Wechsel geht
Online über Mein ELSTER oder mit dem Formular beim Finanzamt. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich, gilt ab dem Folgemonat und braucht bei III/V die Unterschrift beider Partner.
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Brutto-Netto-Rechner 2026Steuerklasse, Kinder, Kirche, Zusatzbeitrag: Was von deinem Brutto übrig bleibt, monatlich und im Jahr.Elterngeld-RechnerNetto vor der Geburt, Variante, Teilzeit: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich.Häufige Fragen
Muss ich bei III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja, die Abgabe ist Pflicht. Bei IV/IV ohne Faktor nicht, bei IV mit Faktor ja.
Was passiert nach einer Trennung?
Im Jahr der Trennung bleibt die Wahl, ab dem Folgejahr gilt Klasse I oder II für beide.
Lohnt sich die Heirat steuerlich?
Nur bei ungleichen Einkommen. Verdienen beide gleich, bringt das Splitting nichts.
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