Elterngeld ersetzt 65 Prozent des Nettos, zwischen 300 und 1.800 Euro, für bis zu 14 Monate. Wie es berechnet wird, wie ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus die Zeit verlängern und wie die Steuerklasse das Ergebnis beeinflusst.
Kurz gesagt
- Basiselterngeld: 65 bis 67 Prozent des Nettos der letzten zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro, 12 Monate plus 2 Partnermonate.
- ElterngeldPlus: halber Betrag über doppelte Zeit, ideal bei Teilzeit bis 32 Stunden.
- Partnerschaftsbonus: vier weitere Monate je Elternteil bei beiderseitiger Teilzeit von 24 bis 32 Stunden.
- Einkommensgrenze 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Paare; Steuerklasse sieben Monate vorher wechseln.
Höhe
Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt (beziehungsweise vor dem Mutterschutz), mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro. Bei Nettoeinkommen unter 1.240 Euro steigt der Prozentsatz schrittweise bis auf 100 Prozent bei 340 Euro. Netto meint hier ein pauschal berechnetes Netto: Brutto minus Steuern nach Steuerklasse und minus Sozialabgabenpauschale. Geschwisterbonus 10 Prozent, mindestens 75 Euro, bei Mehrlingen 300 Euro je weiterem Kind. Bei 2.500 Euro Netto sind das 1.625 Euro monatlich.
Die Varianten
Basiselterngeld: 12 Monate, plus 2 Partnermonate, wenn beide Eltern Elterngeld nehmen, insgesamt 14 Monate, frei aufteilbar, maximal 12 je Elternteil. Alleinerziehende bekommen alle 14. ElterngeldPlus: der halbe Betrag für die doppelte Zeit, also bis 28 Monate; sinnvoll, wenn du in Teilzeit bis 32 Wochenstunden arbeitest, weil dann das Teilzeiteinkommen nur teilweise angerechnet wird und in Summe mehr Elterngeld bleibt. Partnerschaftsbonus: zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten. Die Varianten sind kombinierbar, und die Planung lohnt sich, weil sie mehrere tausend Euro Unterschied macht.
Die Steuerklasse
Weil das Elterngeld vom Netto abhängt, lohnt sich für den Elternteil mit längerer Elternzeit ein Wechsel in Steuerklasse III mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz. Die höhere Lohnsteuer des Partners in Klasse V holt die Steuererklärung zurück, das höhere Elterngeld bleibt. Bei 3.500 Euro brutto sind das rund 150 Euro Elterngeld mehr im Monat.
Einkommensgrenze und Anrechnung
Paare mit über 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und Alleinerziehende mit über 150.000 Euro erhalten kein Elterngeld. Einkommen während des Bezugs wird angerechnet, bis 32 Wochenstunden Arbeit sind erlaubt. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden vollständig auf die ersten Monate angerechnet, weshalb die Mutter in den ersten acht Wochen meist nichts zusätzlich erhält. Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Antrag
Bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in den meisten Ländern online über ElterngeldDigital. Rückwirkend nur drei Monate, deshalb im ersten Monat nach der Geburt beantragen. Benötigt: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der zwölf Monate, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeit. Die Bearbeitung dauert vier bis acht Wochen; wer Liquidität braucht, plant den Notgroschen für diese Zeit ein.
Elternzeit ist nicht Elterngeld
Elternzeit ist der Anspruch auf Freistellung bis zu drei Jahre je Kind, mit Kündigungsschutz, anzumelden sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber. Elterngeld ist die Leistung. Beides läuft parallel, aber getrennt. Wer drei Jahre Elternzeit nimmt, hat nach spätestens 32 Monaten kein Elterngeld mehr, aber weiterhin Kündigungsschutz.
Zum Ausprobieren
Elterngeld-RechnerNetto vor der Geburt, Variante, Teilzeit: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich.Brutto-Netto-Rechner 2026Steuerklasse, Kinder, Kirche, Zusatzbeitrag: Was von deinem Brutto übrig bleibt, monatlich und im Jahr.Häufige Fragen
Bekommen Selbstständige Elterngeld?
Ja, berechnet aus dem Gewinn des letzten Steuerjahres vor der Geburt. Wer während des Bezugs Aufträge abrechnet, muss die Anrechnung beachten.
Zählt der Bonus oder das Weihnachtsgeld mit?
Nein, sonstige Bezüge wie Einmalzahlungen bleiben bei der Berechnung außen vor. Nur laufendes Gehalt zählt.
Was ist mit Kindergeld?
Kindergeld gibt es unabhängig vom Elterngeld, 2026 sind es 259 Euro je Kind monatlich, beantragt bei der Familienkasse.
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