Der Staat zahlt bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie und bis zu 123 Euro Arbeitnehmersparzulage im Jahr, der Arbeitgeber bis zu 480 Euro vermögenswirksame Leistungen. Wer Anspruch hat und wie die Bausteine zusammenspielen.
Kurz gesagt
- Vermögenswirksame Leistungen: bis 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber, tarifabhängig; nachfragen, oft vergessen.
- Arbeitnehmersparzulage: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro in Fonds, 9 Prozent auf bis zu 470 Euro in Bausparen, Einkommensgrenze 40.000 Euro.
- Wohnungsbauprämie: 10 Prozent auf bis zu 700 Euro Bausparbeitrag, Einkommensgrenze 35.000 Euro, wohnwirtschaftliche Verwendung.
- Zusammen bis zu 670 Euro Förderung im Jahr bei niedrigem Einkommen.
Vermögenswirksame Leistungen
Viele Tarifverträge und Arbeitgeber zahlen 6,65 bis 40 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistungen, wenn du einen entsprechenden Vertrag vorlegst: einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits. Das Geld ist steuer- und sozialabgabenpflichtig, aber es ist geschenkt. Wer keinen Vertrag vorlegt, bekommt nichts. Nachfragen lohnt bei jedem Jobwechsel.
Arbeitnehmersparzulage
Der Staat legt auf vermögenswirksame Leistungen eine Zulage drauf, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt (Verheiratete 80.000). Bei Anlage in einen Aktienfondssparplan: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, also 80 Euro. Bei Bausparen oder Baukredittilgung: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, also 43 Euro. Beides ist kombinierbar, zusammen 123 Euro. Die Zulage beantragst du in der Steuererklärung, sie wird nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren ausgezahlt. Wer keine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber bekommt, darf den Betrag selbst vom Gehalt abzweigen lassen und erhält trotzdem die Zulage.
Wohnungsbauprämie
Für Bausparbeiträge gibt es 10 Prozent Prämie auf bis zu 700 Euro im Jahr (Verheiratete 1.400), also bis 70 Euro, bei einem zu versteuernden Einkommen unter 35.000 Euro (70.000). Bedingung: Das Guthaben wird wohnwirtschaftlich verwendet, also für Bau, Kauf, Modernisierung oder Tilgung. Wer unter 25 ist, darf nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen. Die Prämie beantragst du jährlich bei der Bausparkasse.
Der Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag mit Anspruch auf ein späteres Darlehen zu einem heute festgelegten Zins. Als Sparanlage bringt er wenig, unter einem Prozent plus Prämie, minus Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme. Als Zinssicherung für eine spätere Anschlussfinanzierung oder für Modernisierung in zehn Jahren ist er sinnvoll, mit kleinem Beitrag und den Förderungen, die die Kosten übersteigen. Wer nie bauen oder kaufen will, nimmt lieber den Fondssparplan.
Die Kombination
Ein Arbeitnehmer mit 32.000 Euro Einkommen, 40 Euro VL vom Arbeitgeber und eigenen 20 Euro monatlich in einen Fondssparplan sowie 60 Euro in einen Bausparvertrag erhält: 480 Euro VL, 80 Euro Zulage auf den Fonds, 43 Euro Zulage auf das Bausparen, 70 Euro Wohnungsbauprämie, zusammen 673 Euro im Jahr, für 960 Euro Eigenbeitrag. Das ist eine Förderquote von 70 Prozent, die kein anderes Produkt bietet.
Was du beachten solltest
Den VL-Fondssparplan als ETF wählen, nicht als teuren aktiven Fonds; einige Anbieter haben ETF-VL-Verträge. Die Sperrfrist von sieben Jahren einplanen. Die Einkommensgrenzen jährlich prüfen, sie beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen nach Werbungskosten und Sonderausgaben, das deutlich unter dem Brutto liegt.
Zum Ausprobieren
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Bekomme ich die Zulage auch für ETF-Sparpläne?
Ja, sofern der Anbieter einen VL-fähigen Vertrag anbietet. Voraussetzung ist ein Aktienanteil von mindestens 60 Prozent.
Was passiert bei Kündigung vor der Sperrfrist?
Die Zulagen verfallen, das Guthaben und der Arbeitgeberanteil bleiben dir. Bei Arbeitslosigkeit oder Heirat gibt es Ausnahmen.
Lohnt sich Bausparen ohne Prämie?
Selten. Ohne Förderung ist es ein schlecht verzinstes Sparprodukt mit Gebühr, das sich nur als Zinsversicherung für eine konkrete Immobilie rechnet.
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